Allgemeine Geschäftsbedingungen Jugenfußballschule Feriencamps

Anmeldungen werden online abgegeben und können nur durch den Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes vorgenommen werden. Nach erfolgter Abgabe der Daten erhält der Besteller eine Bestätigungsmail mit der Aufforderung zur Überweisung der Teilnehmergebühr auf ein angegebenes Konto. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Erst nach Zahlung der Teilnahmegebühr ist der Platz verbindlich reserviert.

Der/die Erziehungsberechtigte(n) des Teilnehmers können die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich und unter Angabe eines wichtigen Grundes kündigen. Wird die Veranstaltung seitens des Teilnehmers vor dem Anmeldeschluss (siehe Formular) gekündigt, werden keine Teilnahmegebühr als Stornogebühr erhoben. Bei einer Kündigung nach dem Anmeldeschluss (siehe Formular) bzw. am Tag des Veranstaltungsbeginns beträgt die Stornogebühr 30 % der Teilnahmegebühr (Kosten für Trikotage). Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch der Veranstaltung oder Ausschluss von der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet.

Die Jugendfußballschule FC Ober-Rosbach e. V. haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen. Bei Verlust von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen übernimmt die Jugendfußballschule FC Ober-Rosbach e.V. keine Haftung.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall sind der/die Erziehungsberechtigte(n) verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Veranstaltungsort abzuholen. Der/die Erziehungsberechtigte(n) versichern, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet.

Insbesondere teilen sie mit, wenn der Teilnehmer bestimmte Medikamente einnehmen muss sowie relevante Allergien des Teilnehmers bestehen. Sie erklären weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während der Veranstaltung auftauchen, erklären sich der/die Erziehungsberechtigte(n) damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Trainern oder Betreuern der Veranstaltung versorgt wird.

Eventuelle Erkrankungen und Verletzungen beim Training, auf dem Weg zum/vom Trainingsort und rund um die Veranstaltung sind durch die Krankenversicherung der Erziehungsberechtigten abgesichert.

Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl auch kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche über die Rückerstattung der Teilnahmegebühr hinaus, entstehen in diesem Fall nicht.

Die Jugendfußballschule FC ober-Rosbach e. V. ist berechtigt, bei Vorliegen objektiver Notwendigkeiten, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.